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Batteriegesetz liefert keine Anreize zur Steigerung der getrennten Erfassung

Batteriegesetz liefert keine Anreize zur Steigerung der getrennten Erfassung

Der veröffentliche Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes, hat die Anpassung des gesetzlichen Rahmens zum Ziel. Die Vorgaben von europäischer Ebene und die veränderten wettbewerblichen Rahmenbedingungen müssen in das Batteriegesetz integriert werden. Neben der Abkehr vom Solidarsystem werden aber auch neue Voraussetzungen und weitere Schritte für die Erfassung der Altbatterien festgelegt. Die Anhörungsfrist des Referentenentwurfs endet am 28. Februar 2020.

Besonders kritisch sieht die ASA die Festlegung einer niedrigen Sammelquote. „In allen Bereichen der Kreislaufwirtschaft legt die Bundesregierung ambitionierte Quoten fest, nur bei der Erfassung von Geräte-Altbatterien gibt es keine ehrgeizigen Ziele", so Johanna Weppel, Referentin der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA).

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