FAQ- Einbeziehung von Siebüberläufen in den nationalen Emissionshandel
Verbändeinformation
Liebe Entsorgungsunternehmen, sehr geehrte Damen und Herren, seit 2024 belegt das Brennstoffemissionshandelsgesetz auch die thermische Abfallverwertung mit einem CO2-Preis auf fossile Brennstoffe im nationalen Emissionshandel. Auch in Ihren Betrieben stieg damit der bürokratische Aufwand und die Kostenlast. Die für die CO2-Preisberechnung wichtige Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (EBeV 2030) setzt dabei unrealistisch hohe fossile Brennstoffanteile an, die insbesondere für Siebüberläufe aus der Bio- und Grünabfallbehandlung an den Praxiswerten vorbeigehen. Weiterlesen...
Können auch bereits vorliegende Analysen aus dem Jahr 2023 oder den ersten beiden Quartalen 2024 einfließen?
Eine Ergänzung der erhobenen Daten mit sog. historischen Analysen wird seitens der Verbände stark begrüßt. Analysenwerte aus dem vergangenen Jahr oder den ersten beiden Quartalen des aktuellen Jahres können auch Werte einfließen. Ihre Unterstützung zur Vergrößerung der Datenbasis ist sehr hilfreich, die Analysenwerte können Sie uns auch auf per E-Mail an johanna.weppel@asa-ev.de zukommen lassen. Bitte ergänzen Sie die Analysenwerte um die Angabe zur Korngröße und zur verwerteten Jahresmenge.
Wie ist das Vorgehen vorgesehen, wenn alle Aufgaben aus der Bio- und Grünabfallbehandlung extern vergeben wurden?
Die Verbände appellieren an die zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die beauftragen Bio- und Grünabfallbehandlungsanlagen zu diesem Thema zu kontaktieren. Aufgrund der Vielzahl beteiligter Verbände ist durchaus die Möglichkeit eröffnet, dass die betroffene Abfallbehandlungsanlage bereits informiert ist. Durch die Kontaktaufnahme können Sie das Thema mit entsprechender Dringlichkeit versehen.
Probenahme und Analyse
Hier finden Sie den Probenahmeplan
Leider sind teilweise die Links in den Fußnoten im Probenahmeplan für Siebüberläufe nicht mehr aktuell. Die Dokumente sind seitens der DEHSt kürzlich umbenannt worden, sie beziehen sich nun auf den Zeitraum 2021 bis 2030 und nicht mehr bis 2025. Nachfolgend finden Sie die aktuellen Links zu den Fußnoten im Probenahmeplan:
www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/stationaere_anlagen/2021-2030/Probenahme-Beispielvorlage.pdf
www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/stationaere_anlagen/2021-2030/Ueberwachungsplan-Emissionsbericht_Leitfaden.pdf
www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/stationaere_anlagen/2021-2030/Probenahme-Sekundaerbrennstoffe.pdf
Besteht die Möglichkeit der Teilnahme auch, wenn Probenahme und Analyse extern vergeben werden?
Eine externe Vergabe der Leistung an Probenehmer und Labore ist auch möglich, wurde von uns aber zunächst als zweite Option vorgesehen, um die Möglichkeit der Kostenersparnis für die Probenahme eröffnen zu können und so die Abfrage der notwendigen Daten möglichst niedrigschwellig anbieten zu können. Die Schwierigkeit eines fehlenden geeigneten Probenehmers haben einige Anlagenbetreiber, deshalb ist neben einer externen Vergabe der Leistung auch der Austausch regional beieinander liegender Anlagen möglich. Qualifizierte Probenehmer aus Bio- und Grünabfallbehandlungsanlagen können auch „fremde“ Anlagen beproben.
Ist eine Schulung und Qualifizierung nach BGK-Vorgaben für die Beprobung der Siebüberläufe ausreichend?
In Abstimmung mit der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. und der Deutschen Emissionshandelsstelle musste festgestellt werden, dass bei den Probenahmelehrgängen zu PN-98-Probenehmern und BGK-Probenehmern Überschneidungen, aber auch Differenzen vorliegen. Besonders hervorgetreten ist die Differenz, dass die Probenehmer für Komposte insbesondere auf diesen Stoffstrom vorbereitet werden. Sie haben also dementsprechende Erfahrungen mit einem recht homogenen Material, dessen Korngröße in der Regel nicht größer ist als 40 mm. Siebüberläufe sind überwiegend größer als 40 mm und weisen ein deutlich heterogeneres Bild auf als Kompost. Deshalb ist die Beprobung der Siebüberläufe durch die Probenehmer, die von der BGK geschult und qualifiziert werden, nicht zulässig.
Haben Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, die in den letzten drei Jahren die Ausbildung abgeschlossen haben, die notwendige PN-98-Qualifizierung?
Die Qualifizierung im Rahmen der Ausbildung ist leider nicht ausreichend. Auch wenn die Probennahme nach PN 98 Bestandteil der Ausbildung war, wird jedoch kein Schwerpunkt auf die Qualifizierung gelegt. Deshalb wird auch nach Beendigung der Ausbildung kein spezielles Zertifikat für die Qualifikation ausgestellt.
Wird die Probenahme und Analyse zentral organisiert?
Eine zentrale Organisation der Probenahme und Analysen konnte leider im Vorfeld nicht vorgenommen werden, da eine faire Aufteilung der Kostenstruktur auf alle betroffenen Entsorgungsunternehmen im Bundesgebiet nicht leistbar ist. Sollten sich weitere Anlagenbetreiber für eine gemeinschaftliche Organisation finden, können regionale Zusammenschlüsse seitens der Verbände vermittelt werden.
Welche Analysenvorgaben sind an das beauftragte Labor weiterzugeben?
Für das Analyseverfahren sind folgende Voraussetzungen zu berücksichtigen:
Die Probenvorbereitung erfolgt gemäß der DIN EN ISO 14780:2020-02 - Biogene Festbrennstoffe- Probenherstellung
Notwendige Parameter zur Bestimmung:
- Trockensubstanz [%] nach DIN EN ISO 18134-1:2023-011
- Heizwert (Hi) roh [kJ/kg] nach DIN EN ISO 18125 : 2017-082
- Kohlenstoff ges. (C) TS [%] nach DIN EN ISO 16948 : 2015-093
- Biogener Anteil an TC [%] nach DIN EN ISO 21644 (B) :2021-074
- Aschegehalt (Glührückstand bei 550°C) [%] nach DIN 51719:1997-07
Diese Vorgaben zur Probenahme und Analyse von Siebüberlaufen aus Bioabfallbehandlungsanlagen sind mit der DEHSt abgestimmt und anzuwenden. Zum Teil werden von Laboren weitere Normen als Basis für die Untersuchungen ausgewiesen, nicht gültige Normen sind auch nicht anzuwenden! Bei weiteren Fragen zur Analytik wenden Sie sich gerne telefonisch an die Geschäftsstelle.
Welche der drei in DIN EN ISO 21644 (B):2021-07 zur Bestimmung des biogenen Anteils ist anzuwenden?
Im Rahmen der Angaben in der DIN EN ISO 21644 (B) :2021-074 sind die anzuwendenden Methoden gleichwertig. Das heißt Einschränkungen welche innerhalb der DIN genannt werden, z.B. bzgl. des maximalen Biomasseanteils, welcher mit der jeweiligen Methode zu ermitteln ist, sind zu beachten. Bitte achten Sie weiterhin darauf, dass der zu ermittelnde Biomasseanteil gemäß EBeV2030 der Biomasseanteil des Gesamtkohlenstoffs ist und nicht der des Einsatzstoffes insgesamt.