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ASA zur Batterieverordnung: Zeigt her Eure Füße (…) – Batterieverordnung erster Schritt auf dem Pfad zu mehr Kreislaufwirtschaft

Ennigerloh/Berlin, 11. Juli 2023: Am 10. Juli ist die EU-Batterieverordnung endgültig verabschiedet worden. Im Rat stimmten 25 Mitgliedstaaten für die neuen rechtlichen Vorgaben im Batteriebereich. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, muss sie nun nur noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, damit sie 20 Tage später formell in Kraft tritt.

Die meisten Bestimmungen gelten dann ein halbes Jahr später unmittelbar, ohne dass es einer Umsetzung der Mitgliedstaaten bedarf. Darüber hinaus sind aber auch längere Übergangsregelungen festgelegt worden, um den Mitgliedstaaten den Übergang zu erleichtern.

„Batterien stellen für unsere Betriebe generell ein erhebliches Risiko in den Anlagen dar, daher begrüßen wir, dass die EU sich mit der Batterieverordnung des Themas angenommen hat. Die Tatsache, dass aus einer Richtlinie eine Verordnung geworden ist, zeigt, wie dringend der Handlungsbedarf auch aus Sicht der EU ist“, so Katrin Büscher, Geschäftsführender Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA). „Was die EU in der Verordnung aber verfehlt, ist die Einführung einer EU-weiten Pfandpflicht“, so die Branchenexpertin weiter. „Nur mit einem einheitlichen Pfandsystem kann dauerhaft gegen Fehlwürfe gesteuert werden, denn all` das, was die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft auf Dauer durch die Erhebung eines Pfandbeitrages zusätzlich belastet und Geld kostet, wird im Ergebnis zielführend sein, weil nur so ein Anreiz geschaffen wird, die Batterie sachgemäß zurückzuführen. Allgemeine Aufrufe oder eine Verpflichtung, die Batterien an zentralen Orten abzugeben, greifen zu kurz“, so die Juristin weiter. „Auch hier müssen die EU-Mitgliedstaaten an einem Strang ziehen, damit wir die Gefahren, die von Batterien ausgehen, länderübergreifend am Schopfe packen“, so Büscher klarstellend.

Positiv zu beurteilen bleibt auf jeden Fall die Tatsache, dass die Verordnung den Pfad auf mehr Kreislaufwirtschaft lenkt. Durch die Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette werden erste negative Auswirkungen in Zukunft hoffentlich eingedämmt und der nachhaltige Umgang gebündelt. Dazu gehört das Recycling von wertvollen Rohstoffen für die Klimawende ebenso, wie die bewusste Steuerung von Sorgfaltspflichten und die Weiterentwicklung der Nutzungsdauer von Batterien.

Der geplante digitale CO2-Fußabdruck soll Erleichterung schaffen und negative Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette reduzieren. Dies gilt für Elektrofahrzeugbatterien und wiederaufladbare Industriebatterien. „Damit wird ein Signal für den Klimaschutz gesetzt, aber das große Problem der falschen Entsorgungswege, die Gerätebatterien nach wie vor nehmen, ist damit nicht ansatzweise gelöst “, so Johanna Weppel, Fachreferentin der ASA. „Ansetzen müssen wir beim Lenkungsbedürfnis, nämlich nach wie vor bei der Bevölkerung, wo die Fehlwürfe von Gerätebatterien insb. Lithium-Ionen-Batterien, sehr hoch sind. So landen Batterien immer wieder in unseren Anlagen, weil sie in der Restmüll- oder Bioabfalltonne entsorgt werden und das ist nicht nur der falsche Entsorgungsweg, sondern auch extrem gefährlich!“, so die Umweltingenieurin weiter.

Als ASA arbeiten wir nicht nur in internen Arbeitskreisen intensiv an den Brandgefahren durch Batterien, sondern auch gemeinsam mit den Verbänden BVSE, BDE und VKU. „Die Auswirkungen durch Fehlwürfe sind in allen Anlagen der Mitglieder der Verbände gleichermaßen risikobehaftet“, so Weppel weiter. „Bislang blieben unsere Aufrufe in Richtung Politik, dass dringender Handlungsbedarf geboten sei, unangetastet! Vielleicht ändert sich das ja jetzt mit der Einführung der Batterieverordnung“, so die Branchenexpertinnen Büscher und Weppel.

Festhalten können wir aber schon jetzt: Nachhaltig im Sinne der Kreislaufwirtschaft sind wir nur dann, wenn die Prozesse, die die Batterieverordnung nun in einem Verordnungswerk zusammengetragen hat, lückenlos Anwendung finden und wir neben einer umfangreichen Pfandpflicht auch bei der Öffentlichkeitsarbeit mehr Unterstützung erfahren“, so die Fachfrauen abschließend.

Die Betriebe der Kreislaufwirtschaft leisten Tag ein Tag aus eine Menge auf dem Weg zu mehr Umweltschutz. Extrem risikobehaftet ist dabei der Umgang mit falsch entsorgten Lithium-Ionen-Batterien, wenn die Mitarbeiter die Brände löschen müssen, die durch diese Fehlwürfe verursacht wurden. Dies ist ein Risiko, das in Zukunft vermeidbar ist, wenn Worten endlich Taten folgen.

Weiterführende Literatur: In dem Abschlussbericht des Umweltbundesamtes aus diesem Jahr mit dem Titel „Prüfung der Einführung einer Pfandpflicht für lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren“ wird festgehalten, dass ein „einheitliches“ Pfandsystem für eingebaute und lose lithiumhaltige Gerätebatterien sowie haushaltsnahe Industriebatterien vorstellbar sei. (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/60_2023_texte_pruefung_der_einfuehrung_einer_pfandpflicht.pdf abgerufen am 12.07.2023)