Umbruchsituation verzögerte Planung der Entsorger

Obwohl die TASi-Übergangszeit von 12 Jahren zunächst großzügig bemessen erschien, wurde sie wegen äußerer Umstände schließlich nur wenig zur Planung und zum Bau neuer Behandlungskapazitäten genutzt. Grund dafür ist unter anderem, dass die Planungen für die Neuausrichtung der kommunalen Abfallwirtschaft in eine Zeit des Umbruchs mit gravierenden Veränderungen der abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen fielen:

Die öffentlich-rechtlichen Entsorger hatten erst in den 80er und Anfang der 90er Jahre auf Drängen der Länder und der Aufsichtsbehörden in erheblichem Umfang neue Deponieressourcen geplant sowie teilweise realisiert und finanziert, um ihre Aufgaben zur Sicherstellung ausreichender Entsorgungssicherheit zu erfüllen.

Nach Inkrafttreten der Verpackungsverordnung und der Etablierung des Dualen Systems (DSD) Anfang der 90 iger Jahre, folgte 1996 das Kreislauf- und Abfallwirtschaftsgesetz (KrW-/ AbfG). Damit wurde die Abfallwirtschaft neu auf die Kreislaufwirtschaft und die Herstellerverantwortung ausgerichtet, ferner wurden Teile der Abfallwirtschaft liberalisiert.

Als Folge all dieser neuen Entwicklungen entstanden bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgen Unsicherheiten über deren künftige Aufgaben und über die Menge des in der Zukunft zu entsorgenden Abfalls. Nicht zutreffende Abfallprognosen hätten zu Überkapazitäten oder Entsorgungsengpässen geführt. Hinzu kamen harte politische Auseinandersetzungen über die richtige Methode der Vorbehandlung und teilweise verlockende Berichte und Entwicklungen von neuen Behandlungstechnologien, z.B. Pyrolyse, Schwelbrennverfahren, Thermoselect, die sich später aber als wenig praxistauglich erwiesen.