Bestreben nach Alternativen zur MVA in Ländern und Kommunen

Trotz der Festlegungen in der TASi, die als Verwaltungsvorschrift keine Rechtsverbindlichkeit hatte, bestand in einigen Ländern und Kommunen ein Bestreben nach Alternativen zur MVA.

Dieser drückte sich unter anderem in der Untersuchung der Frage aus, ob auch mechanisch-biologisch vorbehandelte Stoffe umweltverträglich abgelagert werden und dies eine Alternative zur Verbrennung darstellen könnte. Die MBA-Technologie basiert auf der Idee, den Müll zuerst zu trennen, verwertbare und störende Stoffe auszusortieren, den biologisch abbaubaren Rest in bestimmten Verfahren biologisch behandeln (Rotte / Vergärung) zu lassen - von der offenen Deponie bis hin zu vollkommen gekapselten Systemen mit Abluftbehandlung.

In Niedersachsen wurden die Weichen hierfür schon vor Inkrafttreten der TASi gestellt. So förderte das Land ab 1989/90 Grundlagenuntersuchungen zur MBA-Technik und danach 3 großtechnische Demonstrationsanlagen mit unterschiedlichen technischen Konzepten unter wissenschaftlicher Anleitung.

Mit diesen Anlagen wurde ein neuer, technisch höherwertiger Standard der MBA realisiert, unter starker Kritik aus dem Lager der Einfachsttechnologien Rottedeponie, Kaminzugverfahren etc.

Nordrhein-Westfalen erstellte 1998 als Vollzugshilfe für seine Genehmigungsbehörden einen MBA-Leitfaden, mit dem über einen Gleichwertigkeitsnachweis MBA anstelle von MVA gebaut werden konnten und wurden.

Ebenso führte Brandenburg zu dieser Zeit vermehrt die MBA-Technik ein.