Entscheidungsphase für die Entsorger: 2001 - 2005

Abgesehen von den hohen Anforderungen brachte erst die Ablagerungsverordnung (AbfAblV, 20.02.2001) und die 30. BImSchV (01.03.2001) die erforderliche Planungs- und Rechtssicherheit für MBA-Neuplanungen. Kommunen und private Entsorgungsunternehmen konnten in die Planungs-, Genehmigungs- und Ausschreibungsphasen gehen, ohne Gefahr zu laufen, Fehlinvestitionen zu verursachen. Acht Jahre nach Inkrafttreten der TASi 1993 blieben nun noch vier Jahre bis zum Ablauf der Übergangsfrist, um eine neue Technologie zu entwickeln. In diesen vier Jahren mussten für eine neue Technologie die politischen Entscheidungen herbeigeführt werden. Die Ingenieurleistungen und die Anlagentechnologie waren bei den örE nach vergaberechtlichen Bedingungen auszuschreiben. Daran schlossen sich das Genehmigungsverfahren und die Ausführungsphase mit der Bauphase an.

Die ASA und ihre Mitglieder haben sich der Aufgabe zur Etablierung der stoffspezifischen Abfallbehandlung mit MBA gestellt und die neuen Anforderungsprofile als Maßstab für ihre Planungen und Ausschreibungen zugrunde gelegt. Hierbei traten bis heute folgende weitere Hindernisse auf:

  • Wegen der neuen Verordnung mussten laufende Planungen und schon genehmigte Anlagen vollständig überarbeitet werden (z.B. Minden, Hannover, Münster). Erst seit wenigen Jahren laufende MBA mussten den neuen Anforderungen mit wesentlichen Änderungen/ Ergänzungen (z.B. Lüneburg, Diepholz, Friesland, Borken) angepasst werden.
  • Die hohen Anforderungen der Ablagerungsverordnung zwingen zu größeren Durchsatzleistungen der einzelnen MBA, um wirtschaftliche Behandlungspreise realisieren zu können. In langwierigen Verfahren einigten sich die örE untereinander auf die hierfür notwendigen Kooperationen.
  • Viele örE zogen sich auf Grund der allgemeinen abfallpolitischen Entwicklung aus der Vorhaltung eigener Anlagen zurück und schrieben ihre Entsorgung als Dienstleistung aus oder suchten kommunale Kooperationspartner, häufig allerdings erst sehr spät (2002/04). Trotz der eigenen Festlegung erst in 2003/04 verlangen aber ausschreibende örE vom Anlagenbetreiber die Einhaltung der Werte ab 2005 für ihren Abfall.
  • Mehrere Insolvenzen von Anlagenlieferanten und Bauunternehmen haben zu Verzögerungen beim Bau von MBA geführt.