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ASA e.V. – Kooperativ zirkulär handeln

Über 25 Jahre Engagement für eine nachhaltige Abfallwirtschaft

Erfahren Sie mehr über die Historie und Entstehungsgeschichte der ASA e.V.

ASA e.V.

Entstehung und Wirken der ASA e.V.

Seit mehr als 25 Jahre bündeln wir im ASA e.V. unsere Kräfte, unser Fachwissen und unsere Leidenschaft, um die stoffspezifische Abfallbehandlung und die Kreislaufwirtschaft in Deutschland aktiv mitzugestalten.

Was 1998 mit einer gemeinsamen Vision engagierter Anlagenbetreiber begann, hat sich zu einem starken Netzwerk entwickelt: Wir stehen für fachlichen Austausch, praxisnahe Lösungen und eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Branche.

Mit jeder neuen Herausforderung sind wir gewachsen – fachlich, organisatorisch und als Gemeinschaft. Heute vereint der ASA e.V. Mitglieder aus ganz Deutschland, die gemeinsam daran arbeiten, Ressourcen zu schonen, Umwelt zu schützen und Innovationen voranzutreiben.

Historie und TASI, 1993

Ein starker Anstieg der Abfallmengen in den 80er Jahren und erkennbare Umweltschäden aus der Ablagerung von unvorbehandelten Siedlungsabfällen wie belastetes Sickerwasser und treibhauswirksames Methangas waren der Anlass für die Suche nach besseren Entsorgungskonzepten. Abfallfachleute erkannten neben dem Erfordernis einer intensiveren Abfallverwertung auch die Notwendigkeit einer Vorbehandlung vor der Ablagerung.

1993 schrieb der Bundesrat in der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) die Vorbehandlung biologisch abbaubaren Abfalls fest, mit der Müllverbrennung (MVA) als einzige Vorbehandlungsalternative. Den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) gewährte die TASi für die Umstellung und Neuausrichtung eine Übergangszeit von 12 Jahren.

Die politische Festlegung auf die MVA als einzige Technik war damals wissenschaftlich umstritten sowie in den Kommunen oft nicht mehrheitsfähig umsetzbar. Denn gegen die MVA bestanden in der Bevölkerung erhebliche Widerstände wegen der vermuteten Luftbelastungen (z. B. Dioxine, Schwermetalle).

Viele Einzelplanungen für MVA scheiterten und landesweite Planungen und Standortsuchen wurden ohne Erfolg eingestellt.

Umbruchsituation verzögerte Planung der Entsorger

Obwohl die TASi-Übergangszeit von 12 Jahren zunächst großzügig bemessen erschien, wurde sie wegen äußerer Umstände schließlich nur wenig zur Planung und zum Bau neuer Behandlungskapazitäten genutzt. Grund dafür ist unter anderem, dass die Planungen für die Neuausrichtung der kommunalen Abfallwirtschaft in eine Zeit des Umbruchs mit gravierenden Veränderungen der abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen fielen:

Die öffentlich-rechtlichen Entsorger hatten erst in den 80er und Anfang der 90er Jahre auf Drängen der Länder und der Aufsichtsbehörden in erheblichem Umfang neue Deponieressourcen geplant sowie teilweise realisiert und finanziert, um ihre Aufgaben zur Sicherstellung ausreichender Entsorgungssicherheit zu erfüllen.

Nach Inkrafttreten der Verpackungsverordnung und der Etablierung des Dualen Systems (DSD) Anfang der 90 iger Jahre, folgte 1996 das Kreislauf- und Abfallwirtschaftsgesetz (KrW-/ AbfG). Damit wurde die Abfallwirtschaft neu auf die Kreislaufwirtschaft und die Herstellerverantwortung ausgerichtet, ferner wurden Teile der Abfallwirtschaft liberalisiert.

Als Folge all dieser neuen Entwicklungen entstanden bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgen Unsicherheiten über deren künftige Aufgaben und über die Menge des in der Zukunft zu entsorgenden Abfalls. Nicht zutreffende Abfallprognosen hätten zu Überkapazitäten oder Entsorgungsengpässen geführt. Hinzu kamen harte politische Auseinandersetzungen über die richtige Methode der Vorbehandlung und teilweise verlockende Berichte und Entwicklungen von neuen Behandlungstechnologien, z.B. Pyrolyse, Schwelbrennverfahren, Thermoselect, die sich später aber als wenig praxistauglich erwiesen.

Bestreben nach Alternativen zur MVA in Ländern und Kommunen

Trotz der Festlegungen in der TASi, die als Verwaltungsvorschrift keine Rechtsverbindlichkeit hatte, bestand in einigen Ländern und Kommunen ein Bestreben nach Alternativen zur MVA. Dieser drückte sich unter anderem in der Untersuchung der Frage aus, ob auch mechanisch-biologisch vorbehandelte Stoffe umweltverträglich abgelagert werden und dies eine Alternative zur Verbrennung darstellen könnte. Die MBA-Technologie basiert auf der Idee, den Müll zuerst zu trennen, verwertbare und störende Stoffe auszusortieren, den biologisch abbaubaren Rest in bestimmten Verfahren biologisch behandeln (Rotte / Vergärung) zu lassen - von der offenen Deponie bis hin zu vollkommen gekapselten Systemen mit Abluftbehandlung.

In Niedersachsen wurden die Weichen hierfür schon vor Inkrafttreten der TASi gestellt. So förderte das Land ab 1989/90 Grundlagenuntersuchungen zur MBA-Technik und danach 3 großtechnische Demonstrationsanlagen mit unterschiedlichen technischen Konzepten unter wissenschaftlicher Anleitung.

Mit diesen Anlagen wurde ein neuer, technisch höherwertiger Standard der MBA realisiert, unter starker Kritik aus dem Lager der Einfachsttechnologien Rottedeponie, Kaminzugverfahren etc.

Nordrhein-Westfalen erstellte 1998 als Vollzugshilfe für seine Genehmigungsbehörden einen MBA-Leitfaden, mit dem über einen Gleichwertigkeitsnachweis MBA anstelle von MVA gebaut werden konnten und wurden.

Ebenso führte Brandenburg zu dieser Zeit vermehrt die MBA-Technik ein.

Positionierung der Bundesregierung: Hohe Anforderungen

Diese Forschungsergebnisse und die Vorarbeiten der Länder wurden vom Umweltbundesamt (UBA, 1999) ausgewertet in einem Bericht über die ökologische Vertretbarkeit der MBA. Auf Grund der hierin enthaltenen hohen ökologischen Anforderungen stellte die Bundesregierung mit einem Eckpunkte-Programm des Bundesumweltministeriums zur Zukunft der Siedlungsabfallwirtschaft vom 20.8.1999 klar, dass die MBA neben der MVA eine zulässige Technologie für die Abfallvorbehandlung ist.

1999 bis 2001 erschwerte ein technisch-wissenschaftlicher und politisch motivierter Streit um den machbaren und wirtschaftlich vertretbaren Standard das Fortkommen der weiteren MBA-Entwicklung. Die Frage war, welche Anforderungen an Standards und Messwerte gestellt werden dürften, ohne die Technologie wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit auszubremsen. Auch wirtschaftliche Interessen nach Anlagenauslastung und Zuständigkeiten prägten diesen Streit um Mengen und Märkte. Beendet wurde diese Streitphase zwischen MVA und MBA mit Inkrafttreten der Ablagerungsverordnung (20.02.2001) und der 30. BImSchV (01.03.2001) der Bundesregierung, in der beide Verfahren gleichwertig zur Vorbehandlung zugelassen sind.

Die hierin festgelegten neuen technischen Anforderungen an MBA sind jedoch aus einer Vielzahl von Gründen als große Herausforderung anzusehen. Sie waren etwa nicht - wie sonst üblich - anhand eines in der Praxis belegten Stand der Technik abgesichert, d.h. es gab bis 2001 keine großtechnischen MBA, in denen die Einhaltung der geforderten Werte unter Betriebsbedingungen nachgewiesen war. Die Probleme im Detail:

  • Die Anforderungen waren im Wesentlichen nicht aus Betriebswerten, sondern aus Forschungs-Vorhaben abgeleitet.
  • Bei bestimmten Ablagerungswerten (AT4 und GB21) wurden Betriebswerte zu Grenzwerten erhoben (i. d. R. müssen Betriebswerte deutlich unter Grenzwerten liegen, um Grenzwertüberschreitungen sicher ausschließen zu können).
  • Zum TOC im Eluat gab es 2001 keine statistisch abgesicherten Werte. Weder die vom UBA vorgeschlagenen 200 mg/l noch die in der Ablagerungsverordnung geforderten 250 mg/l entsprachen den Empfehlungen des BMBF-Verbundvorhabens. Eine Begründung oder eine andere Ableitung für den TOC im Eluat fehlte indes.
  • Der Parameter Ho 6.000 kJ/ Kg TS für den Heizwert im Feststoff war bereits nach damaliger Kenntnis nicht einhaltbar. Stattdessen hatte der BMBF-Verbund Ho 8.000 kJ/ Kg TS vorgeschlagen. Einhaltbar ist dagegen der Alternativparameter für den TOC im Feststoff von 18%

Entscheidungsphase für die Entsorger: 2001 - 2005

Abgesehen von den hohen Anforderungen brachte erst die Ablagerungsverordnung (AbfAblV, 20.02.2001) und die 30. BImSchV (01.03.2001) die erforderliche Planungs- und Rechtssicherheit für MBA-Neuplanungen. Kommunen und private Entsorgungsunternehmen konnten in die Planungs-, Genehmigungs- und Ausschreibungsphasen gehen, ohne Gefahr zu laufen, Fehlinvestitionen zu verursachen. Acht Jahre nach Inkrafttreten der TASi 1993 blieben nun noch vier Jahre bis zum Ablauf der Übergangsfrist, um eine neue Technologie zu entwickeln. In diesen vier Jahren mussten für eine neue Technologie die politischen Entscheidungen herbeigeführt werden. Die Ingenieurleistungen und die Anlagentechnologie waren bei den örE nach vergaberechtlichen Bedingungen auszuschreiben. Daran schlossen sich das Genehmigungsverfahren und die Ausführungsphase mit der Bauphase an.

Die ASA und ihre Mitglieder haben sich der Aufgabe zur Etablierung der stoffspezifischen Abfallbehandlung mit MBA gestellt und die neuen Anforderungsprofile als Maßstab für ihre Planungen und Ausschreibungen zugrunde gelegt. Hierbei traten bis heute folgende weitere Hindernisse auf:

  • Wegen der neuen Verordnung mussten laufende Planungen und schon genehmigte Anlagen vollständig überarbeitet werden (z.B. Minden, Hannover, Münster). Erst seit wenigen Jahren laufende MBA mussten den neuen Anforderungen mit wesentlichen Änderungen/ Ergänzungen (z.B. Lüneburg, Diepholz, Friesland, Borken) angepasst werden.
  • Die hohen Anforderungen der Ablagerungsverordnung zwingen zu größeren Durchsatzleistungen der einzelnen MBA, um wirtschaftliche Behandlungspreise realisieren zu können. In langwierigen Verfahren einigten sich die örE untereinander auf die hierfür notwendigen Kooperationen.
  • Viele örE zogen sich auf Grund der allgemeinen abfallpolitischen Entwicklung aus der Vorhaltung eigener Anlagen zurück und schrieben ihre Entsorgung als Dienstleistung aus oder suchten kommunale Kooperationspartner, häufig allerdings erst sehr spät (2002/04). Trotz der eigenen Festlegung erst in 2003/04 verlangen aber ausschreibende örE vom Anlagenbetreiber die Einhaltung der Werte ab 2005 für ihren Abfall.
  • Mehrere Insolvenzen von Anlagenlieferanten und Bauunternehmen haben zu Verzögerungen beim Bau von MBA geführt.

Gegenwärtiger Sachstand für die MBA

Trotz aller Widrigkeiten werden bis Mitte 2005 ca. 50 neue MBA in Deutschland in Betrieb sein. Damit ist es gelungen, eine neue Technik mit Planung, Ausschreibung, Genehmigung und Bau innerhalb von 4 Jahren zu realisieren bzw. Stand der Technik anzupassen.

Auf Grund der knappen Realisierungszeiten befinden sich die Anlagen jedoch überwiegend erst in der Inbetriebnahme bzw. im Probebetrieb und damit noch im Verantwortungsbereich der Anlagenlieferanten.

Systembedingt erfordern die biologischen Prozesse längere Behandlungszeiten von 6 - 13 Wochen und damit auch längere Einfahrzeiten als bei thermischen Behandlungsanlagen (MVA). Änderungen im Anlagenbetrieb führen daher häufig erst gegen Ende der jeweiligen Behandlungszeiten zu den notwendigen Erkenntnissen.

Aber auch bei thermischen Behandlungsverfahren sind Fälle bekannt, wo über längere Zeit Inbetriebnahme-Erfahrungen gesammelt werden mussten (konventionelle Rostfeuerungen, Thermoselect, Schwelbrennverfahren usw.).

Für die ASA e.V. bzw. den einzelnen MBA-Betreibern ist eine verordnungskonforme Behandlung selbstverständlich, jedoch bedingt durch die genannten Punkte und die langen Behandlungsprozesse werden viele Anlagen die Probebetriebsphase brauchen, um die Werte Ablagerungskonform einzuhalten.

Vorteile der MBA-Technologie

Die Abfall-Stoffströme stehen dank der integrierten Aufbereitungstechnik für weitere Verwertungen zur Verfügung (Ressourcenschutz).
Die erzeugten Sekundärbrennstoffe für unterschiedliche Einsatzbereiche leisten einen Beitrag zur Einsparung fossiler Energien.
Die MBA-Technologie arbeitet mit geringen Abluftemissionen und weitgehend abwasserfrei.
Vorhandenes Deponievolumen kann effektiv und wenig umweltbelastend weiterhin genutzt werden.
MBA sind in Verbindung mit einer TASi-konformen Deponie ein sehr ökologisch ökonomisches Verfahren. Durch den Export der MBA-Technologie in andere Länder werden Arbeitsplätze geschaffen. In den EU-Mitgliedsstaaten gilt die MBA Technologie als favorisiertes Verfahren der Abfallbehandlung.

25 Jahre ASA - Ein Inwastement für die Zukunft

Anlässlich des 25-jährigen ASA-Jubiläums möchten wir mit unserer Festschrift einen Blick zurück werfen und die Gründung der ASA, die Beweggründe für den Zusammenschluss, zurückliegende Themen, Startschwierigkeiten und die Optimierungspotenziale nachzeichnen und würdigen. Darüber hinaus möchten wir Ihnen die ASA mit Unterstützung Ihrer Mitgliederprofile und Entwicklungen Ihrer Anlagen präsentieren und aufzeigen, wohin unsere Reise in den nächsten Jahren gehen soll.

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