Historie und TASI, 1993

Ein starker Anstieg der Abfallmengen in den 80er Jahren und erkennbare Umweltschäden aus der Ablagerung von unvorbehandelten Siedlungsabfällen wie belastetes Sickerwasser und treibhauswirksames Methangas waren der Anlass für die Suche nach besseren Entsorgungskonzepten. Abfallfachleute erkannten neben dem Erfordernis einer intensiveren Abfallverwertung auch die Notwendigkeit einer Vorbehandlung vor der Ablagerung.

1993 schrieb der Bundesrat in der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) die Vorbehandlung biologisch abbaubaren Abfalls fest, mit der Müllverbrennung (MVA) als einzige Vorbehandlungsalternative. Den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) gewährte die TASi für die Umstellung und Neuausrichtung eine Übergangszeit von 12 Jahren.

Die politische Festlegung auf die MVA als einzige Technik war damals wissenschaftlich umstritten sowie in den Kommunen oft nicht mehrheitsfähig umsetzbar. Denn gegen die MVA bestanden in der Bevölkerung erhebliche Widerstände wegen der vermuteten Luftbelastungen (z. B. Dioxine, Schwermetalle).

Viele Einzelplanungen für MVA scheiterten und landesweite Planungen und Standortsuchen wurden ohne Erfolg eingestellt.