Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung vom 24. Januar 2024 zu dem Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie EU 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen

Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) bedankt sich für die einge-räumte Möglichkeit, zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie EU 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen Stellung nehmen zu können.
Nachfolgend zeigen wir auf, welche Punkte aus unserer Sicht klärungsbedürftig sind und seitens des federführenden Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) geprüft werden sollten. Bereits in unserer ersten Stellungnahme vom 24. August 20231 haben wir auf den umfassenden Forderungskatalog und die nicht definierten Umsetzungsformen für die Betriebe hingewiesen. Auf die dort bereits angesprochenen Kritikpunkte verzichten wir an dieser Stelle und verweisen auf unsere Ausführungen aus der o.g. Stellungnahme.

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Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung vom 24. August 2023
zu dem Referentenentwurf zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz – KRITIS-DachG)

Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) bedankt sich für die eingeräumte Möglichkeit, zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stär-kung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz – KRITIS-DachG) Stellung nehmen zu können.

Nachfolgend zeigen wir auf, welche Punkte aus unserer Sicht klärungsbedürftig sind und seitens des federführenden Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI)  geprüft werden sollten.

Der Referentenentwurf befasst sich mit der notwendigen Umsetzung der CER-Richtlinie in Ergänzung zur NIS-2-Richtlinie.

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Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung vom 25. Juli 2023
zu dem Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung

Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) bedankt sich für die eingeräumte Möglichkeit, zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung Stellung nehmen zu können.

Nachfolgend zeigen wir noch einmal auf, welche Punkte aus unserer Sicht klärungsbedürftig sind und seitens des federführenden Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz nochmals geprüft werden sollten.

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Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA) e. V. vom 21. November 2022 zu dem Entwurf des Teilplans "Technische Ergänzung des Teilplans Siedlungsabfälle"

Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) bedankt sich für die eingeräumte Möglichkeit, zum Teilplan "Technische Ergänzung des Teilplans Siedlungsabfälle" Stellung nehmen zu können. Nachfolgend zeigen wir noch einmal auf, welche Punkte aus unserer Sicht klärungsbedürftig sind und seitens des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen geprüft werden müssen.

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Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung vom 17. Oktober 2022 zu dem Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichtserstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030
(Emissionsberichtserstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030)

Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) bedankt sich für die einge-räumte Möglichkeit, zur Emissionsberichterstattungsverordnung Stellung zu nehmen, wenngleich nicht unerwähnt bleiben darf, dass die Kurzfristigkeit der Anhörung im Vorfeld der Verordnungsge-bung erneut auf großen Unmut gestoßen ist. Die Notwendigkeit der sehr kurzen Fristsetzung möch-ten wir aufgrund der Belastbarkeit der aktuell verfügbaren Daten über die verschiedenen CO2-Emissionen in Frage stellen. Eine gerechte CO2-Bepreisung ist unabdingbar, darauf haben wir im Vorfeld dieses Verfahrens bereits mehrfach Bezug genommen.

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Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung vom 23. August 2022 zu dem Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV)

Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) bedankt sich für die eingeräumte Möglichkeit, zu dem Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) Stellung zu nehmen.
Die Anpassung der 30. BImSchV soll den zuständigen Aufsichtsbehörden ermöglichen, im Falle eines Versorgungsnotstandes mit Erdgas, kurzfristig reagieren zu können und bestehende Regelungen in Form von Ausnahmereglungen so anzupassen, dass der Anlagenbetrieb mit möglichst wenig Problemen verbunden ist und ein reibungsloser Ablauf zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit gewährleistet werden kann.

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Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung vom 14. Juni 2022 zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes


Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) bedankt sich für die eingeräumte Möglichkeit, zum zweiten Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes Stellung zu nehmen, wenngleich nicht unerwähnt bleiben darf, dass die Kurzfristigkeit der Verbän-debeteiligung erneut auf großen Unmut gestoßen ist.
Nachfolgend zeigen wir noch einmal auf, welche Themen aus unserer Sicht nach wie vor klärungsbedürftig sind und seitens des federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nochmals geprüft werden müssen. Da es sich um einen noch nicht abgestimmten Entwurf innerhalb der Bundesregierung handelt und bisher die Regelungsentwürfe zur Bewertung der direkten Auswirkungen der zu leistenden Abgabe auf die Kreislaufwirtschaft ausstehen, können wir an dieser Stelle noch einmal mit Nachdruck auf eine ergebnisoffene Prüfung der Stellungnahmen appellieren, die Sie in Ihrer Email vom 7. Juni 2022 zugesichert haben.

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Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung vom 10. Juni 2022 zu dem Referentenentwurf zur zwölften Änderung der Abwasserverordnung (Anhänge 23, 27, 28 und 33)


Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) bedankt sich für die eingeräumte Möglichkeit, zu dem Referentenentwurf zur zwölften Änderung der Abwasserverordnung, zur Umsetzung der Besten Verfügbaren Techniken (BVT), Stellung zu nehmen.
Schwerpunktmäßig möchten wir uns zu den Anhängen 23 und 27 positionieren und die zur Diskussion stehenden Vorgaben und deren mögliche Auswirkungen aus dem Blickwinkel der ASA betrachten.

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Stellungnahme zur ersten Änderungsverordnung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)

Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e. V. (ASA) bedankt sich für die eingeräumte Möglichkeit, zu der ersten Änderungsverordnung zur BioSt-NachV Stellung nehmen zu können.
Besonders erfreulich ist es, dass die Hinweise zu der derzeitigen Verzögerung bei der Umsetzung der Zertifizierungen aus dem gemeinsamen Gespräch zwischen den Verbänden ASA e. V., BAV e. V., BDE e. V., BVSE e. V., VHE e. V., VHE Nord e. V. und VKU e. V. und dem Bundesumweltministerium am 21. März 2022 in die Änderungsverordnung zur BioSt-NachV gemündet sind.
Die Fristverlängerung begrüßen wir ausdrücklich, da eine rechtzeitige Zertifizierung der Anlagenbetreiber unter Berücksichtigung aller dafür notwendigen Voraussetzungen nur so gewährleistet werden kann.

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Gemeinsame Verbändestellungnahme zum LAI-Auslegungskatalog zur 44. BImSchV

Die unterzeichnenden Verbände und Institutionen stehen für eine ökologisch, ökonomisch und sozial verantwortliche Wirtschaftsweise und setzen sich für die Etablierung der Kreislaufwirtschaft und die Erreichung der nationalen und europäischen Klimaziele ein. Die unterzeichnenden Verbände und In-stitutionen setzen sich für den Erhalt der Schutzgüter Boden, Natur, Wasser und Luft ein.
Unter Berücksichtigung der Ziele der EU und Deutschlands für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie die Bestrebung, unabhängiger von fossilen Energieimporten zu werden, müssen die regulativen Rahmenbedingungen für Investitionen, Bau und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen so ausgestaltet werden, dass die vorhandenen nachhalti-gen Rohstoffpotenziale bestmöglich ausgeschöpft werden können. Im Bereich der energetischen Nutzung von Altholz stellen immissionsschutzrechtliche Auslegungsfragen vermeidbare Hürden für die Errichtung und den Betrieb von Holzheizkraftwerken dar, die es im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und umfassenden Ressourcennutzung zu klären gilt.

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Stellungnahme der Verbände zum Entwurf einer Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (sog. Mantelverordnung)

Vor dem Hintergrund des aktuellen Anhörungsverfahrens zur Mantelverordnung appellieren die
unterzeichnenden Verbände dafür, die vom Bundesrat beschlossene Fassung der Mantelverordnung jetzt zu verabschieden. Der erzielte Kompromiss wird von uns mitgetragen. Die Vorteile einer zeitnahen Verabschiedung der Mantelverordnung überwiegen aus unserer Sicht gegenüber den Nachteilen. Wir vertrauen darauf, dass etwaige Schwachstellen im Rahmen der Evaluation zu einem späteren Zeitpunkt korrigiert werden.

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Gemeinsame Erklärung zum Entwurf der Bioabfallverordnung (Referentenentwurf vom 29.12.2020, kleine Novelle)
Die sieben Verbände der Recyclingwirtschaft ASA - Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e. V., Arbeitskreis zur Nutzung von Sekundärrohstoffen und Klimaschutz e. V., BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.,  bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V., Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e. V., Fachverband BIOGAS e. V. und Verband der Humus- und Erdenwirtschaft Region Nord e. V. (VHE-Nord) sind überzeugt, dass die Ziele der neuen Bioabfall-Verordnung nur durch Änderung wesentlicher Passagen in der Novelle zu erreichen sind. Für verpackte gewerbliche Lebensmittelabfälle dürfen nicht die gleichen Anforderungen festgelegt werden, wie für sonstige Bioabfälle, z. B. getrennt erfasste Biotonnenabfälle (Biogut). Es besteht die Gefahr, dass langfristige Verträge unter den neuen Vorgaben nicht zu erfüllen sind und Behandlungsanlagen zu unverhältnismäßigen Investitionen verpflichtet werden. Im Wesentlichen sind vier Sachverhalte zu berücksichtigen und anzupassen, damit nach Einschätzung der Verbände die Ziele der Novelle erreichbar sind.

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Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA)
zum Referentenentwurf der Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung - BioAbfV) vom 29.12.2020

Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e. V. (ASA) bedankt sich für die Möglichkeit, zu dem Referentenentwurf der Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung - BioAbfV) vom 29.12.2020 Stellung nehmen zu dürfen. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen und deren mögliche Auswirkungen aus dem Blickwinkel der ASA betrachtet und die verschiedenen Gesichtspunkte erläutert.

Die ASA begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Entwurf der Bioabfallverordnung die notwendigen rechtlichen Regelungen schaffen möchte, um die Reduzierung von Kunststoffeinträgen in die Umwelt langfristig zu fördern. Das wichtige Ziel, die Qualität der getrennt erfassten Bioabfälle dauerhaft zu steigern, sollte deutlich im Vordergrund stehen. Der Verordnungsgeber erkennt, dass verschiedene Eintragspfade von Kunststoffpartikeln auf Böden und in Gewässer gegeben sind. Im Rahmen des Verordnungsentwurfes wird die Forderung, die Fremdstoffe von vornherein aus den Bioabfall-Behandlungsprozessen herauszuhalten - soweit keine sortenreinen Bioabfälle bei den Anlagen angeliefert werden - die gesamte Verantwortung durch Vorgaben und Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung auf die Betreiber der Bioabfallbehandlungsanlagen übertragen. Dies ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Die Verantwortung für die Qualitätssicherung im gesamten Prozess der getrennten Bioabfallerfassung und -behandlung ausschließlich auf die Betreiber der Behandlungsanlagen zu übertragen, läuft dem eigentlichen Zweck zuwider und ist daher viel zu kurz gedacht. Vielmehr sollten das Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzip im gemeinsamen Dreiklang dazu beitragen, den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt zu verringern.
Die ASA spricht sich dafür aus, dass alle Akteure, Abfallerzeuger, Sammler und Aufbereiter gleichermaßen und stärker in die Pflicht genommen werden müssen. Eine Qualitätssicherung im gesamten Prozess würde sich durch Maßnahmen auszeichnen, die alle diejenigen in die Pflicht nimmt, die für den Stoffstrom verantwortlich sind.

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Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung vom 12. Oktober 2020
zu den Diskussionsentwürfen der Anhänge 23 und 27 der Abwasserverordnung

Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) bedankt sich für die eingeräumte Möglichkeit, zu den Diskussionsentwürfen zu den Anhängen 23 und 27 der Abwasserverordnung zur Umsetzung der Besten Verfügbaren Techniken Stellung zu nehmen. Nachfolgend werden die zur Diskussion stehenden Vorgaben und deren mögliche Auswirkungen aus dem Blickwinkel der ASA betrachtet.

Die Umsetzung der Besten Verfügbaren Techniken (BVT) in nationales Recht erfolgt Schritt für Schritt in verschiedenen Verordnungen. Hierzu werden die betroffenen deutschen Regelwerke angepasst oder neu erstellt, z. B. die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1147 der Kommission vom 10. August 2018 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Abfallbehandlung oder die 30. BImSchV und verschiedene Anhänge der Abwasserverordnung.
Um die Änderungen der vorhandenen Regelwerke prüfen zu können, hat die ASA bereits im Vorfeld Ihre Mitglieder um entsprechende fachliche Unterstützung gebeten.

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 Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung vom 11. August 2020 zur geplanten Einführung einer Rechtsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ab 2023

 Die ASA steht der Absicht des Gesetzgebers, die CO2-Bepreisung für fossile Energieträger umzusetzen offen gegenüber. Damit wird ein Signal für die Folgewirkungen von Treibhausgasemissionen gesetzt, die maßgeblich für den Klimawandel verantwortlich sind.

Auch die Rechtsverordnungsermächtigung im BEHG bezweckt die Ausgestaltung einzelner konkreter Maßnahmen. In vielen anderen Bereichen hat sich die Gestaltung durch Rechtsverordnungen bewährt. Seitens der ASA sind diese dann zu befürworten, wenn sie sinnvoll eingesetzt werden und das Gesetz entlasten. Hierfür muss die Einbindung der Praxis eine notwendige Voraussetzung sein. Rechtsverordnungen werden dann kritisch gesehen, wenn sich der Verdacht aufdrängt, einen langen Gesetzgebungsprozess umgehen zu wollen.

Im Falle der Ausführungsverordnungen zum BEHG geht es um die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes selbst, welches bewusst auf Details verzichtet hat. Da Ausführungsverordnungen genau zu diesem Zweck erlassen werden, ist die Ausgestaltung im Detail unabdingbar und folgerichtig.

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 Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV)

 Der aktuelle Verordnungsentwurf des Bundesumweltministeriums zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) befasst sich mit der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1442 zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für Großfeuerungsanlagen.

Gemäß der besten verfügbaren Techniken für Großfeuerungsanlagen werden die Grenzwerte der 13. und 17. BImSchV angepasst. Für bestehende Anlagen wurden Übergangsfristen eingeführt, sodass für diese Anlagen die Regelungen ab 2021 bzw. ab 2025 gelten.

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Stellungnahme zum Diskussionsentwurf der Verordnung über die Bewirtschaftung von Altholz (Altholzverordnung – AltholzV)

Aus Sicht der ASA e.V. zeigt der Verordnungsentwurf, dass sich die Arbeit und der Austausch der Gremien und Institutionen im Vorfeld weit überwiegend gelohnt haben und der Spagat gemeistert wurde, die Vorschläge aller Akteure in einem normativen Rahmen zu bündeln und praxistauglich umzusetzen.

Bewährte Regelungen hat der Gesetzgeber erhalten und andere haben an Praktikabilität gewonnen und stellen aus Sicht der ASA somit für den Anwender eine Erleichterung für den Praxisablauf dar.

Ein paar Punkte, die für die ASA wichtig sind und aus Sicht der Praktiker angepasst werden sollten, möchten wir in unserer Stellungnahme noch einmal näher ausführen.

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Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Die Verbände ASA, BAV und BDE möchten den Novellierungsprozess der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zum Anlass nehmen, um sich für die Einstufung von A III-Hölzern als nicht-wassergefährdend einzusetzen.

(...)

Die Verbände ASA, BAV und BDE empfehlen zudem die Umsetzung der technischen, baulichen und organisatorischen Anforderungen für die Lagerung von Altholz der Altholzkategorien A I bis A IV gemäß der VDI-Richtlinie 4097 – Planung, Errichtung und Betrieb von Altholzanlagen. Hier werden unter anderem die Anforderungen zur Lagerung von Altholz beschrieben. Auch hier wird lediglich die Altholzkategorie A IV als wassergefährdend eingestuft. Die VDI-Richtlinie wurde 2016 veröffentlicht und beschreibt den aktuellen Stand der Technik. Bei der Erstellung wurden alle interessierten Kreise aus Wissenschaft, Industrie und öffentlicher Verwaltung einbezogen.

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Gemeinsame Stellungnahme zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Verordnungen

Die unterzeichnenden Verbände der Bioabfall- und Kompostwirtschaft weisen mit Nachdruck darauf hin, dass Komposte, wie sie von den von uns vertretenen Unternehmen erzeugt werden, sich gravierend von den in der Landwirtschaft anfallenden Wirtschaftsdüngern unterscheiden. Kompost wirkt in erster Linie und in unterschiedlichsten Facetten auf den Boden. Er kann in unterschiedlichster Form einen Beitrag zur Reduzierung der Gewässerbelastungen durch Nährstoffe leisten. 

Unsere Vorschläge aus der Stellungnahme zielen generell darauf ab, Anforderungen von Grundwasser-, Gewässer- und Bodenschutz mit den Erfordernissen des Ressourcenschutzes durch stoffliches Recycling von Biomasse in Einklang zu bringen. 

Die Stellungnahme ist auf die folgenden, fachlich begründeten Anpassungsvorschläge begrenzt:

  1. Aufbringung von Komposten auf gefrorenem Boden (§ 5 Abs. 1 Satz 4)
  2. Anstandsregelungen für das Aufbringen von Komposten (§ 5 Abs. 3)
  3. Zeitliche Begrenzung für das Aufbringen von Komposten (§ 6 Abs. 8 Satz 2)

und in Gebieten von Grundwasserkörpern im schlechten chemischen Zustand:

     4. Stickstoffaufbringungsobergrenze (§ 13 Abs. 2 Satz 5 Nr. 2)
     5. Zeitliche Begrenzung für das Ausbringen von Kompost (§ 13 Abs. 2 Satz 5 Nr. 4)

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Stellungnahme zur Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e. V. begrüßt, dass vor dem Hintergrund aktueller politischer Beschlüsse, die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ (Kommunalrichtlinie) vom 5. Juni 2019 überarbeitet worden ist. In Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen große Potentiale zur Minderung von Treibhausgasen.

Mit der Kommunalrichtlinie ist ein Maßnahmenpaket geschaffen worden, das auch die Stärkung des kommunalen Klimaschutzes umfasst. Zur Weiterentwicklung der Kaskadennutzung und Vergärung von Bioabfällen in Deutschland ist aus Sicht der ASA zu berücksichtigen, dass die Vergärung der erste und elementare Teil der Kaskadennutzung von Bioabfällen ist. Da die Potenziale in Deutschland zur Nutzung von Bioabfall aus privaten Haushalten noch nicht vollständig erschlossen sind und eine große Menge der getrennt erfassten Bioabfälle Kompostierungsanlagen zugeführt wird, sind Kaskadenverfahren zu fördern. Deshalb ist eine monetäre Förderung der Kaskadennutzung von Bioabfällen auch zukünftig zielführend und notwendig. Die ASA begrüßt deshalb ausdrücklich, dass mit der Kommunalrichtlinie neue Fördermöglichkeiten, neben dem EEG, geschaffen wurden. 

Die Arbeitsgruppe Vergärung der ASA hat zur Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) Stellung genommen.

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Stellungnahme zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union)

Die ASA begrüßt, dass mit der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die wesentlichen Regelungen der Abfallrahmenrichtlinie nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Novellierung ist die zwingende Voraussetzung zur Umsetzung des europäischen Kreislaufwirtschaftspaketes. Für die geforderten Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung sind zum Teil flankierende Regelungen zu schaffen, die durch einzelne Verordnungsermächtigungen der Umsetzung dienen.

Die Rechtsverordnungsermächtigung bezweckt die Ausgestaltung einzelner konkreter Maßnahmen. In vielen anderen Bereichen hat sich die Gestaltung durch Rechtsverordnungen bewährt. Seitens der ASA sind diese dann zu befürworten, wenn sie sinnvoll eingesetzt werden und das Gesetz entlasten. Hierfür muss die Einbindung der Praxis eine notwendige Voraussetzung sein. Rechtsverordnungen werden dann kritisch gesehen, wenn sich der Verdacht aufdrängt, einen langen Gesetzgebungsprozess zu umgehen.

Die ASA spricht sich dafür aus, dass mit dem Gesetzentwurf die ökologische Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes angestrebt, Ressourcenmanagement und Ressourceneffizienz verbessert und vorhandene Pflichten und Rechtsinstrumente genutzt und weiter ausgebaut werden sollen. Durch die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist grundsätzlich eine Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft gegeben, aber aus unserer Sicht auch mit Einschränkungen behaftet. Diese Einschränkungen werden unter anderem in den folgenden Anmerkungen und Kritikpunkten verdeutlicht und Änderungsvorschläge gemacht, wie aus Sicht der ASA eine praxistaugliche Umsetzung aussehen könnte.

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Verbändestellungnahme zur Entsorgung von biologisch abbaubaren Kunststoffen

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich neun Verbände zur Entsorgung von biologisch abbaubaren Kunststoffen über die Bioabfallbehandlung/Kompostierung zu Wort gemeldet.

Die Veranlassung der gemeinsamen Position ist die derzeitige Arbeit an einem Entwurf der EU-Kommission an einem "Durchführungsrechtsakt zu Etiketten und Kennzeichnungen für biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststofftragetaschen", wonach die EU-weit bioabbaubare Kunststoff-Einkaufs-/Tragetaschen für die Eignung einer industriellen Kompostierung und ggf. Eigenkompostierung mit einem Label gekennzeichnet werden sollen bzw. werden müssen.

Die mit der biologischen Abfallwirtschaft befassten Verbände nehmen diesen Vorgang zum Anlass, ihre grundsätzliche Ablehnung der Kompostierung von biologisch abbaubaren Kunststoffen mit dieser Position zu verdeutlichen.

Die Details hierzu können in der gemeinsamen Position nachgelesen werden.

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Stellungnahme der ASA zur DüMV-E

Die Qualitäten von Komposten mit Blick auf die Störstoffanteile sind schon seit längerer Zeit ein wichtiges Thema. Dass die Bundesregierung sich dieser Problematik angenommen hat und für möglichst fremdstoffarme Bioabfälle plädiert ist ein wichtiger Baustein für die sachgerechte Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie und auch ein wesentliches und unabdingbares Element der bundesdeutschen Abfallwirtschaft. Denn um hochwertige Kompostprodukte zu erzeugen, sind auf Dauer möglichst fremdstoffarme Bioabfälle den Kompostierungs- und Vergärungsanlagen zuzuführen. 

Dennoch positioniert sich die ASA zu folgenden Punkten der DüMV-E:

  • Absenkung des Siebabschnitts: Wir halten die Absenkung des Siebschnitts und damit die Berücksichtigung des Spektrums zwischen 1 und 2 mm für Kunststoffe begrüßenswert, allerdings für Glas unangemessen. Deshalb unterstützen wir nur die Anpassung des Siebschnitts für die Metall- und Kunststoffanteile auf 1 mm für die Metall- und Kunststoffanteile; nicht jedoch für Glas. 
  • Reduzierung von Fremdbestandteilen: Die Düngemittelverordnung erfasst neben der Kompostqualität auch die Qualität des Eingangsmaterials in Vergärung- und Kompostierungsanlagen, um das Ziel der Reduzierung von Kunststoffen im Kompost weiter zu unterstützen. Deshalb ist bei der Sammlung und Behandlung der Abfälle eine Reduzierung der Fremdbestandteile, insbesondere von Kunststoff, anzustreben. Hierzu wurde die Tabelle 8 aus Anlage 2 angepasst. Der Änderungsvorschlag der ASA sieht vor: In Tabelle 8.3 Fremdbestandteile – 8.3.9 Altpapier, Steine, Glas, Metall, Karton, Kunststoff - Ergänzende Vorgaben und Hinweise in Anlage 2 der Düngemittelverordnung 4 soll eine Ausnahmeregelung eingeführt und geändert werden, so dass die Anforderung nicht für Abfälle aus der getrennten Bioabfallerfassung gilt: 

…Verpackungen oder Verpackungsbestandteile sind vor dem Kompostierungs- oder Vergärungsprozess von den Bioabfällen zu trennen. Satz 3 gilt nicht für Bioabfälle gemäß § 2 Nummer 1 Bioabfallverordnung aus getrennter Sammlung aus privaten Haushaltungen und aus dem Kleingewerbe.“ 

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Stellungnahme von ASA e. V., ANS e. V., Fachverband Biogas e. V., VHE e. V. und VKU e. V. zur TA Luft

Die neuen Pläne (Entwurf zur TA-Luft vom 16. Juli 2018) lehnen wir weiterhin in aller Deutlichkeit ab und fordern von den federführenden Ministerien, die von der gesamten Branche vorgebrachten Argumente nicht länger zu ignorieren. Zurückblickend sah der erste Referentenentwurf Regelungen vor, die weit über die EU-rechtlichen Vorgaben hinausgingen. Auch wenn einer Überarbeitung und Anpassung an den aktuellen Stand der Technik aus Sicht der Verbände zunächst offen begegnet worden ist, so vertreten wir heute die Meinung, dass dieser Prozess mit Augenmaß vorgenommen werden muss, insbesondere dann, wenn die Praxis auf der Basis fundierter Sachargumente die neuen Vorgaben beleuchtet und begründete Kritikpunkte vorträgt. Mit dem neuen Entwurf bleibt weiterhin zu befürchten, dass neue umweltrechtliche Vorgaben ohne Sachprüfung auf dem Rücken der Anlagenbetreiber ausgetragen werden. Auch dürfen sich die Novellierungsprozesse nicht jahrelang hinziehen, wenn man bedenkt, dass die vorliegenden Regelungen für mehr als 50.000 Anlagen in Deutschland festgelegt sind und die TA Luft DAS zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen ist.

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Stellungnahme der ASA zu den Vollzugshinweisen zur Gewerbeabfallverordnung LAGA M 34

Die ASA begrüßt, dass die neuen Vollzugshinweise detaillierter ausgefallen sind als zunächst befürchtet und für die Anwender Themenbereiche angesprochen werden, die in den letzten Monaten mehrfach hinterfragt worden sind. Dazu gehören u.a. auch die umfangreichen Dokumentationspflichten, die zu einer erhöhten Unsicherheit bei den Betrieben im Jahr 2017 geführt haben – vor allem der erhöhte Arbeitsaufwand, der auf die Betriebe zugekommen ist. Insbesondere deshalb, weil nicht deutlich war, was dokumentiert werden soll und welche Folgen es hat, wenn die Pflichten nicht sachgemäß ausgeführt werden.

Nichtsdestotrotz haben die Vollzugshinweise zu lange auf sich warten lassen. Für die Anwender einer Verordnung ist es extrem wichtig, Umsetzungshilfen für die Praxis direkt an die Hand zu bekommen. Diese sind lange Zeit ausgeblieben, so dass verschiedene Verbände sich die Arbeit gemacht und Leitfäden verfasst haben.

Durch die angedrohten Sanktionen im Falle einer Zuwiderhandlung bei der Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung, war die Unsicherheit groß.

Für die Zukunft ist es daher nicht nur wünschenswert, sondern von eklatanter Bedeutung, für Klarheit zu sorgen, indem Vollzugshilfen für die Umsetzung einer Verordnung unmittelbar mit Inkrafttreten dieser auf den Weg gebracht werden.

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Stellungnahme zum Verordnungsentwurf über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb

Nach § 11 des geänderten Düngegesetzes wurde für bestimmte Betriebe (ab 2018: > 50 GVE bzw. > 30 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche; ab 2023: > 50 GVE bzw. > 20 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche) die Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz einge- führt, in der die Zufuhr von Nährstoffen in den Betrieb und die Abgabe von Nährstoffen zu erfassen und zu bewerten sind. Die Durchführung dieser Bilanzierung wird in einer eigenen Verordnung beschrieben, für die das Bundeslandwirtschaftsministerium nun einen Entwurf vorgelegt hat.

Ziel der Stoffstrombilanz ist die Sicherstellung eines nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgangs mit Nährstoffen im Betrieb und eine weitestgehende Vermeidung von Nährstoffver- lusten in die Umwelt. Dazu sollen die Nährstoffe, die ein landwirtschaftlicher Betrieb z. B. über Futter- und Düngemittel aufnimmt oder über Ernteprodukte oder Viehverkauf abgibt, ermittelt und bilanziert werden.

Die ASA begrüßt diese Zielstellung einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Nährstoff- bewirtschaftung, sieht den jetzt vorgelegten Entwurf aber kritisch, da innerbetriebliche Stoff- ströme - anders als bei der Nährstoffbilanz der Düngeverordnung - nicht abgebildet werden. Darüber hinaus findet nach unserer Auffassung eine sachgerechte Bewertung von Dünge- mitteln mit geringer pflanzenbaulicher Stickstoffverfügbarkeit wie etwa Kompost im vorlie- genden Entwurf keine Berücksichtigung. 

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Position zur Hochwertigkeit der Bioabfallverwertung

Das Verbot der Ablagerung unvorbehandelter, biologisch abbaubarer Abfälle führte dazu, dass organische Abfälle möglichst separat erfasst werden und die getrennt gesammelte Menge an Bioabfall aus Haushalten seit 1990 kontinuierlich angestiegen ist. Parallel dazu hat sich in Deutschland auch die Entsorgungslandschaft für Bioabfälle maßgeblich verändert. Neben der Weiterentwicklung der klassischen Kompostierung entstand in Deutschland eine ausgereifte Vergärungstechnik, die den Vorteil einer echten Kaskadennutzung bietet, bei der die Bioabfälle sowohl stofflich als auch energetisch verwertet werden können. Dabei werden unter „Bioabfällen“ meistens die organischen Abfälle aus Küche und Garten von Haushaltungen verstanden. Bioabfälle fallen aber auch als Gewerbeabfälle (Küchenabfälle, Speiseabfälle) und bei der Pflege von Grünflächen und Parkanlagen der öffentlichen Hand sowie bei der Bewirtschaftung in der Biotop- und Landschaftspflege an.

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ASA kritisiert mit anderen Verbänden TA Luft

Im September legte das Bundesministerium einen Referentenentwurf zur Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) vor, der bis zum 2. Dezember kommentiert werden konnte.

Mit der Novelle der TA Luft sind u.a. neue Anforderungen an die Emissionen an organischen Stoffen, und hier maßgeblich Methan aus der Bioabfallbehandlung vorgesehen, was vor allem Kompostierungs- und Vergärungsanlagen betrifft.

In einem verbändeübergreifenden Brief erarbeiteten mehrere Verbände, darunter auch die ASA, gemeinsam die Position, dass die Konsequenzen der neuen Grenz- und Richtwerte nicht länger zu ignorieren sind.

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ASA-Position zum Impulspapier "Strom 2030"

Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Um den Weg vom Strommarkt 2.0 zum Energiemarkt 2.0 gemeinsam gestalten zu können, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 16. September 2016 das Impulspapier "Strom 2030" veröffentlicht und eine breite Diskussion über die Rahmenbedingungen für die zukünftige Versorgung mit Strom gestartet: Zur Erzeugung, zur Nutzung in Wärme, Verkehr und Industrie und zum Transport durch die Stromnetze. Die ASA hat sich hierzu mit einem Kurzpapier eingebracht und die Leitfragen zum Trend 8 beantwortet. In dem Papier hat die ASA noch einmal deutlich gemacht, dass die energetische Verwertung von Biomasse aus Siedlungsabfall (z.B. Vergärung von Bioabfall, energetische Verwertung von Altholz) langfristig erfolgen sollte.

Impulspapier "Strom 2030"

Stellungnahme der ASA e. V. zum KWKG und zur EEG Eigenerzeugung

Die ASA begrüßt die Einigung zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission hinsichtlich der Befreiung von Bestandsanlagen der Eigenstromerzeugung von der EEG-Umlage. Die konkrete Ausgestaltung im Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung bedeuten nach derzeitigem Stand allerdings enorme Einschnitte für die Unternehmen. Dies gilt auch für die Regelungen des KWKG.

Die ASA hat in ihrer Stellungnahme zu einigen Punkten Stellung genommen. Insbesondere die Ausgestaltung eines Gesetzes durch Verordnung lehnt sie mit Nachdruck ab.

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Stellungnahme der ASA e. V. zu einem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) – Stand 5. September 2016

Die ASA befürwortet grundsätzlich, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen weiterentwickeln und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zumindest eine erste Diskussionsgrundlage für die Zukunft der Verpackungs- und Wertstoffwirtschaft geschaffen wird.

Auch teilt die ASA als ausdrücklich stoffstromspezifisch orientierter Fachverband die seitens des Gesetzgebers angestrebten Ziele, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln und die getrennte Sammlung von Abfällen effizienter und einfacher zu gestalten. Insoweit wird von der ASA auch jedwede Weiterentwicklung der VerpackungsVO zunächst begrüßt.

Mit Blick auf die o.g. Ziele verfehlt der vorliegende Gesetzentwurf allerdings in großen Teilen die Mindestziele einer ökologischen und verbraucherfreundlichen Umsetzung und bringt keine Verbesserungen.

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Position der ASA e. V. zum Kabinettsbeschluss des EEG (Stand: 8. Juni 2016)

Die ASA hat die laufenden Beratungen zum EEG intensiv verfolgt. Der nun auf den Weg gebrachte Kabinettsbeschluss vom 8. Juni ist bereits von vielen Verbänden und politischen Entscheidungsträgern kritisiert worden. Auch die ASA hat sich mit Nachdruck in die laufenden Beratungen eingebracht und macht sich weiterhin dafür stark, dass die Bioabfallvergärungsanlagen aus den Ausschreibungen ausgenommen werden. Das parlamentarische Verfahren bietet derzeit noch eine Möglichkeit, den Bundestagsabgeordneten gegenüber die Kritikpunkte offenzulegen und Sachargumente einfließen zu lassen

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ASA-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftgesetzes (KrWG) - (Stand: 3. Mai 2016)

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Gemeinsame Stellungnahme zum Diskussionsentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien in der Fassung vom 14.04.2016

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Stellungnahme der ASA zum Referentenentwurf Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung der Fassung vom 22.02.2016

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1. Stellungnahme zum Referentenentwurf 2016

Die erste Stellungnahme der ASA e. V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien in der Fassung vom 29.02.2016

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Stellungnahme der ASA zum BMUB-Referentenentwurf der GewAbfV

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