Assistentin der Geschäftsführung
Ennigerloh/Berlin, 8. Juli 2026 – Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e. V. (ASA) begrüßt die Zielsetzung des Referentenentwurfs für das Gesetz zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes (UMoG) sowie der begleitenden Verordnung (UMoV). Die vorgesehenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren und zur Beschleunigung von Genehmigungsprozessen enthalten aus Sicht der Kreislaufwirtschaft wichtige und grundsätzlich richtige Ansätze. Gleichzeitig sieht die ASA erheblichen Nachbesserungsbedarf, um Investitionen in die Kreislaufwirtschaft zu erleichtern, Genehmigungsverfahren wirksam zu beschleunigen und die Rohstoffversorgung durch Recycling nachhaltig zu stärken.
Bereits die Ausgestaltung der Verbändeanhörung bewertet die ASA kritisch. Die Frist zur Stellungnahme sei dem Umfang und der Bedeutung des Gesetzgebungsvorhabens nicht angemessen gewesen.
„Belastbare Gesetzgebung braucht Expertise der Praxis. Wenn für die Verbändeanhörung faktisch nur wenige Tage zur Verfügung stehen, wird eine fundierte Prüfung komplexer Regelungsvorhaben erheblich erschwert. Gerade bei einem Gesetzentwurf, der tief in Genehmigungsrecht, Verwaltungsverfahren und Umweltvollzug eingreift, sind angemessene Beteiligungsfristen unverzichtbar. Akzeptanz und Rechtssicherheit entstehen nicht durch verkürzte Verfahren, sondern durch belastbare und sorgfältig vorbereitete Regelungen“, erklärt Katrin Büscher, Geschäftsführender Vorstand der ASA.
In der Sache unterstützt die ASA ausdrücklich die vorgesehenen Vereinfachungen bei Statistik- und Berichtspflichten, die stärkere Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten nach dem Once-Only-Prinzip sowie die Digitalisierung von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren. Diese Maßnahmen können Unternehmen und Behörden gleichermaßen entlasten und wichtige Effizienzpotenziale erschließen. Gleichzeitig müsse sichergestellt werden, dass Bürokratieabbau nicht zu Lasten von Rechtssicherheit, Datenqualität oder Investitionssicherheit geht.
„Die Unternehmen der Kreislaufwirtschaft investieren in moderne Sortier-, Aufbereitungs- und Recyclinganlagen, um Rohstoffe im Kreislauf zu führen und Klimaschutzziele zu erreichen. Dafür brauchen sie Genehmigungsprozesse, die technisch komplexe Anlagenvorhaben zügig, rechtssicher und verlässlich ermöglichen. Der Gesetzentwurf setzt mit Digitalisierung und Bürokratieabbau wichtige Impulse. Entscheidend wird jedoch sein, ob daraus tatsächlich kürzere Verfahren und mehr Investitionssicherheit entstehen“, betont Sebastian Koch, Vorsitzender der ASA.
Besonders wichtig ist aus Sicht der ASA, dass der angestrebte Bürokratieabbau nicht zu einem Verlust wichtiger Informationen über Stoffströme und Recyclingleistungen führt. Die Kreislaufwirtschaft ist auf belastbare Daten angewiesen, um Investitionen zu planen, Recyclingquoten zu bewerten und nationale sowie europäische Berichtspflichten zu erfüllen. Daher müsse die Entlastung von Unternehmen mit einer intelligenten Nutzung bereits vorhandener Daten verbunden werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der ASA-Stellungnahme ist die Digitalisierung der Umweltverwaltung. Zwar begrüßt der Verband die vorgesehene stärkere Digitalisierung ausdrücklich, sieht aber Defizite bei der Schaffung bundesweit einheitlicher Standards.
„Digitalisierung entfaltet ihren Nutzen erst dann, wenn Unternehmen ihre Anträge bundesweit nach vergleichbaren Standards einreichen können und Genehmigungsbehörden auf kompatible Systeme zugreifen. Unterschiedliche Plattformen, Datenformate und Verfahrensabläufe verursachen heute einen erheblichen Mehraufwand. Wir brauchen deshalb bundesweit einheitliche digitale Genehmigungsverfahren, interoperable IT-Strukturen und einen harmonisierten Vollzug“, erklärt Jan Deubig, stellvertretender Vorsitzender der ASA.
Darüber hinaus weist die ASA darauf hin, dass viele Verzögerungen bei Genehmigungsverfahren nicht allein auf gesetzliche Vorgaben zurückzuführen sind. In der Praxis führen häufig personelle Engpässe, Fachkräftemangel, unterschiedliche Verwaltungspraxis und eine unzureichende technische Ausstattung der Behörden zu langen Bearbeitungszeiten. Eine wirksame Beschleunigung von Genehmigungen setzt daher auch eine personelle und digitale Stärkung der zuständigen Behörden voraus.
Ein zentraler Kritikpunkt der ASA ist, dass der Gesetzentwurf keine besonderen Beschleunigungsinstrumente für Recycling- und Abfallbehandlungsanlagen vorsieht. Damit bleibt eine wesentliche Stellschraube ungenutzt, um der zentralen Rolle von Recycling- und Abfallbehandlungsanlagen für Klimaschutz, Ressourcenschonung und Rohstoffsicherung auch im Genehmigungsrecht Rechnung zu tragen.
„Ohne Recycling-, Sortier- und Aufbereitungsanlagen gibt es keine funktionierende Circular Economy. Sie sichern die Versorgung mit Sekundärrohstoffen und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Deshalb müssen Anlagen der Kreislaufwirtschaft als Infrastruktur von besonderem öffentlichem Interesse anerkannt und ihr Ausbau durch schnellere Genehmigungsverfahren unterstützt werden“, betont Bernhard Naendrup, stellvertretender Vorsitzender der ASA.
Abschließend mahnt die ASA an, die Kreislaufwirtschaftspolitik nicht auf Verpackungsabfälle und Einwegkunststoffe zu verengen. Insbesondere Restabfälle aus privaten Haushaltungen und Bioabfälle verfügen über erhebliche Potenziale für Ressourcenschonung, Klimaschutz, Energiegewinnung und Rohstoffrückgewinnung und müssen deshalb deutlich stärker in den Fokus rücken. Gleichzeitig gilt es, auch Bau- und Abbruchabfälle, mineralische Stoffströme, Ersatzbaustoffe sowie industrielle Reststoffe als wesentliche Säulen einer zukunftsfähigen Circular Economy zu berücksichtigen. Nur eine ganzheitliche Betrachtung aller relevanten Stoffströme ermöglicht es, die Potenziale der Kreislaufwirtschaft für Ressourcenschutz, Klimaschutz und Versorgungssicherheit umfassend zu erschließen.
„Eine leistungsfähige Kreislaufwirtschaft entsteht nicht durch die isolierte Betrachtung einzelner Abfallströme, sondern durch das Zusammenspiel aller Stoffkreisläufe und der dafür erforderlichen Infrastruktur. Gerade Bioabfälle und Restabfälle aus privaten Haushaltungen bieten erhebliche Potenziale für Ressourcenschutz, Klimaschutz und Energieerzeugung. Gleichzeitig benötigen wir moderne Recycling- und Aufbereitungskapazitäten für Bauabfälle, mineralische Stoffströme und industrielle Reststoffe. Nur wenn sämtliche relevanten Stoffströme und die dafür notwendigen Anlagen gemeinsam betrachtet werden, kann Deutschland die Potenziale der Circular Economy vollständig erschließen“, so Sebastian Koch abschließend.
Veröffentlicht am: 08. Juli 2026
Relevante Themen:
Kreislaufwirtschaft